Gruppe - Kunstpflege
Für die Kirchengemeinden, die Caritasverbände und das Bistum nehmen wir Aufgaben im Rahmen von Restaurierung und Inventarisation des beweglichen Kunstgutes wahr.
Beraten ∙ Betreuen ∙ Bewahren
Die Ausstattung der Kirchen im Bistum Münster ist Ausdruck und Zeugnis des von vielen Generationen gelebten christlichen Glaubens. Die Gruppe Kunstpflege versteht sich als Dienstleister für die Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei der Erhaltung und Pflege ihrer kultur- und kunsthistorischen Ausstattungen. Bei Fragen rund um Sicherheit, Erhaltung, Restaurierungen und der Präsentation stehen wir telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch vor Ort zur Verfügung.
Auch im Hinblick auf den Bildungsauftrag, der den Gemeinden aus diesem kulturellen Erbe erwächst, steht die Gruppe Kunstpflege den Pfarrgemeinden beratend zur Seite.
Das christliche Kulturerbe in der lebendigen Nutzung zu bewahren und für kommende Generationen zu erhalten, motiviert uns ebenso, wie die Erforschung und Vermittlung seiner materiellen Überlieferung.
Der nordrheinwestfälische Teil des Bistums Münster beheimatet über 700 Kirchen und Kapellen.
Die vielfältigen Aufgaben der Gruppe Kunstpflege:
Ausleihe von Kunstwerken für Ausstellungen
Die Gruppe Kunstpflege prüft und betreut alle Anfragen zur Ausleihe von Kunstgut aus den Gemeinden des Bistums Münster für Ausstellungen. Die Anfragen bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Diözesankonservator.
Die Gruppe Kunstpflege unterstützt durch die Bereitstellung von Musterverträgen, Ansetzung von Versicherungssummen und bei der Abwicklung.
Diebstahl in Kirchen
Immer wieder kommt es zu Einbrüchen in Kirchen und zum Diebstahl von Objekten aus dem Kirchenraum.
Die Gruppe Kunstpflege soll beim Diebstahl von Kunstgegenständen informiert und in die weiteren Schritte eingebunden werden.
Verkauf von kirchlichem Inventar
Die Gruppe Kunstpflege prüft und betreut alle Anfragen zum Verkauf von Kunstgut durch die Gemeinden des Bistums Münster. Die Kaufverträge bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
Auch hierbei stellt die Gruppe Kunstpflege gerne Musterverträge zur Verfügung.
Sicherung, Aufbewahrung und Präsentation
Die Gruppe Kunstpflege berät und unterstützt die angemessene Präsentation bzw. Aufbewahrung kulturhistorisch bedeutender Gegenstände hinsichtlich konservatorischer und sicherheitstechnischer Belange.
Rechtliche Grundlagen
Mitarbeiter der Kunstpflege sind einzubinden, sobald eine Gemeinde kunsthistorisch wertvolle Ausstattungsgegenstände verändern, konservieren, umsetzen oder aus dem Kirchenraum entfernen möchte (Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Münster 1970, Nr. 9, S. 58, Art. 113 [Kunst- und Kultgut des Bistums und der Kirchengemeinden]; KA 1970, Nr. 17, S. 111-112, Art. 198 [Kult- und Kunstgut]). Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster benötigen alle Rechtsgeschäfte und Rechtsakte der Kirchenvorstände, die sich auf „Gegenstände, die einen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder künstlerischen Wert (haben)“ beziehen, für ihre Gültigkeit der schriftlichen Genehmigung der bischöflichen Behörde (Geschäftsanweisung gem. § 21 des VVG für die Vorstände der Kirchengemeinden und Vertretungen der Gemeindeverbände im NRW-Teil des Bistums: BasiswissenKirchenvorstände, Arbeitshilfe für die Mitarbeit im Kirchenvorstand, Münster, November 2021.
https://bgvms.sharepoint.com/:b:/r/sites/docs/Freigegebene%20Dokumente/Basiswissen%20Arbeitshilfe_2021.pdf?csf=1&web=1&e=vopvr0
Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Liturgiekommission und der Bischöflichen Kunstkommission
Die Gruppe Kunstpflege kooperiert mit der Bischöflichen Liturgiekommission und der Bischöflichen Kunstkommission. Beide Kommissionen werden bei allen von der Abteilung 630 (Kirchengemeinden) vorgelegten Planungen und Änderungen in Sakralbauten hinzugezogen und beraten die Pfarrgemeinden bei Ortsterminen gemeinsam zu künstlerisch/ästhetischen und liturgisch/theologischen Aspekten (vgl. Konzeptpapier der Kommissionen).
Die Entscheidung über die Umsetzung und den Verbleib von historischen Ausstattungs- und Kunstobjekten erfolgt nach Rücksprache mit der Gruppe Kunstpflege und nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch den Diözesankonservator. Sollte in einer Gemeinde eine Umgestaltung oder Renovierung des Sakralbaus angedacht sein, ist es deshalb hilfreich, frühzeitig die Kunstpflege einzubinden.
isidor.bistum-muenster.de/orga/pfarreien/Dokumente VvV/Konzeptpapier Beteiligung der Liturgie- und Kunstkommissionen in Bauprozessen.
Eindrucksvolle Gebäude und besondere Kunstgegenstände