Zu den Handlungsfeldern im Personalmanagement gehören vor allem die Personalplanung und -beschaffung, die Personalverwaltung und -betreuung, sowie die Personalbegleitung und –führung für rd. 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen:
- Bischöfliches Generalvikariat und Bischöfliches Offizialat Münster
- Bildungseinrichtungen des Bistums und Internate
- Ausbildungseinrichtungen für Priester und pastorale Laienmitarbeiter/innen
- Eheberatung und Telefonseelsorge
- Kreis- und Stadtdekanate
- Regionalbüros.
Die Mitarbeiter/innen in der Abteilung beraten in arbeitsrechtlichen Fragestellungen - insbesondere im kirchlichen Arbeitsrecht - innerhalb des Bischöflichen Generalvikariats, wie auch kirchliche Einrichtungen und Verbände, die nicht in Trägerschaft des Bistums Münster stehen.
Bei den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Pastoralassistenten, Pastoralreferenten, Diakone im Hauptberuf) liegt die Verantwortung für die Personal- und Einsatzplanung in der Abteilung Seelsorge-Personal; die übrigen Personalangelegenheiten dieser Mitarbeitergruppe werden von der Abteilung Personalmanagement in Abstimmung mit der Abteilung Seelsorge-Personal durchgeführt. Weiterhin wird die aufgrund der Satzungen bestehende Aufsicht in Personalangelegenheiten bei den Bildungsverbünden und einiger anderer Einrichtungen wahrgenommen (z.B. Prüfung der Arbeitsverträge). Die Abteilung Personalmanagement ist zentraler Ansprechpartner der Mitarbeitervertretung.
Darüber hinaus ist sie auch für übergreifende, personalnahe Sachgebiete zuständig, z.B..:
- Personalnebenbereiche wie Reisekosten, Umzugskosten u.ä.
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Arbeitsplatzbeschreibung und -bewertung
- Beihilfeangelegenheiten
- Altersteilzeit-, Renten- und Versorgungsangelegenheiten
- Gleitende Arbeitszeit (incl. Urlaubsangelegenheiten u.ä.)
- Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung nach der KAVO und dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Die Abteilung Personalmanagement steht Ihnen als Ansprechpartner rund um die Themen der Personalverwaltung sehr gerne zur Verfügung.